Werbefaxe

Donnerstag, 30. November 2006

Werbefaxe gehören genauso wie Werbe-E-Mails zu den so genannten Massenwerbesendungen. Der hat am 28. November 2006 sein Urteil veröffentlicht und damit den Versand von Werbefaxen ohne vorherige Zustimmung des Empfängers untersagt. In der Urteilsbegründung führt der BGH die „erhebliche Belastung des Arbeitsablaufs“ durch das Herausfiltern der unaufgeforderten Werbesendungen beim Sichten des E-Mail-Eingangs an.
Das Berliner Telekommunikationsunternehmen für die Einrichtung und den Vertrieb von Service Nummern TC30 rät Unternehmen, die diese Werbeform einsetzen, von einem unaufgeforderten Versand sowohl von Werbefaxen als auch Werbe-E-Mails abzusehen.


Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen