Posts Tagged ‘Gewinnspiele’

Donnerstag, 15. Juli 2010

Telefonwerbung geht weiter

Meine Mutter ist ganz schön genervt, klingelt doch jeden Tag das Telefon in ihrem Haus. Sie denkt immer, es ist etwas wichtiges, wie ältere Menschen eben so sind, aber nein, es ist wieder die freudige Botschaft über die Teilnahme an einem supertollen Gewinnspiel. Das Gewinnspiel hat wie immer einen Haken, denn den DSL-Anschluss oder die Superfernbedienung gibt es nur gegen eine geringe Gebühr in Höhe von monatlich 59,00 Euro. Mit solchen Tricks werden gerade ältere Menschen in Deutschland regelrecht über den Tisch gezogen. Die Telefonspammer operieren dabei mit Namen, die einen gewissen amtlichen Charakter in sich tragen, wie beispielsweise „Gebührenzentrale“. Am Ende zahlt man immer drauf, deshalb sollten man sich am Telefon erstens auf kein Gespräch einlassen, legen sie den Hörer auf und sagen sie zweitens niemals „Ja“, denn das JA steht für einen Vertragsabschluss, den man zwar nicht unterschrieben hat, aber den die Telefonwerber schamlos einfordern. Wer seine Bankdaten am Telefon durchgibt, hat bereits verloren. Da hilft nur noch eine sofortige Kündigung des Kontos, denn ihre Kontodaten werden jetzt an diverse Call Center von Hamburg bis nach Istanbul weiterverkauft.

Obwohl seit August 2009 eine neues Gesetz zur Bekämpfung dieser illegalen Anrufe in Kraft getreten ist, setzt sich der Telefonterror unvermindert fort. Telefonspam hat sich zu einer richtigen Plage entwickelt, der man einfach keinen Einhalt bieten kann. Erst wenn der Gesetzgeber von den Call Centern Betreiber die Einforderung der Unterschrift des Angerufen verlangt, könnte dieser Plage Einhalt geboten werden.

Die Verbraucherschützer sammeln Beschwerden von illegalen Anrufen und stellen fest, dass das Verbot der illegalen Telefonwerbung nicht greift. Ganz vorn liegen Gewinnspielfirmen und Lotterien, die jeden Tag ihr Unwesen in Deutschland treiben. Telefonische Abschlüsse bedürfen deshalb schnellstens einer schriftlichen Bestätigung.



Mittwoch, 23. Juni 2010

0137 Rufnummer

0137er Nummern werden bei sogenannten Massenanrufen eingesetzt. Damit sind sehr viele Anrufe in kürzester Zeit gemeint, die aus technischer Sicht nur über eine 0137 Servicerufnummer abgewickelt werden können. Nehmen wir als Beispiel so eine Sendung wie „Wetten dass?“. Millionen von Zuschauern sitzen vor ihren Fernsehgeräten und verfolgen das bunte Treiben von Entertainer Thomas Gottschalk samt illustren Gästen. Wenn dann zur Abstimmung oder zu einem Gewinnspiel aufgerufen wird, dann wird in der Regel eine Servicenummer eingeblendet. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine 0137 Telefonnummer. Diese Rufnummern sind für den Massenverkehr geeignet, denn sobald die Nummer live eingeblendet, erheben sich zahllose Zuschauer von ihren Sofas und rufen auf der 0137 Nummer. Da kann man sich ungefähr vorstellen, wie viele Anrufe pro Sekunde bewältigt werden müssen. Solche Aktionen lassen sich deshalb am besten mit 0137 Nummern abwickeln.

Doch nicht nur TV-Sender sondern auch Radiostationen und Verlagshäuser bedienen sich dieser 0137 Rufnummern. Telefonische Abstimmungen sind bei den Verbrauchern beliebt, haben sie doch einen wahrhaften demokratischen Charakter an sich. Sicherlich dienen 0137 Servicenummern auch als Einnahmequelle. Von daher sollte man als Verbraucher nicht auf jede dumme Frage anrufen, denn da geht es meistens wirklich nur ums Geld verdienen. Wenn es aber um Abstimmungen oder Meinungsumfragen geht, kann das Ergebnis schon einen gewissen Trend in der Bevölkerung signalisieren.

Anrufer von 0137 Rufnummern können auch Live in die Sendung geschaltet werden. Diese Anrufe werden als sogenannte Call-Ins bezeichnet. Gerade Spartensender bedienen sich dieser Methode. Hier fällt das Stichwort: interaktives Fernsehen, wobei der Zuschauer durch das Telefon mit in die Sendung einbezogen wird.

0137 Nummern können also für Gewinnspiele und für Abstimmungen verwendet werden.
Woher bekomme ich ein 0137 Nummer? Von uns natürlich.



Montag, 8. März 2010

Proinkasso mahnt ab

Heute Morgen rief mich ein Freund ganz aufgeregt an, weil dieser in seinem Briefkasten eine Mahnung der Firma Proinkasso vorgefunden hat. Angeblich habe er an einem Gewinnspieleintragsdienst teilgenommen und sollte nun dafür bezahlen. Allerdings konnte er sich an nichts erinnern und hatte auch nichts unterschrieben. Es soll ja Call Center geben, die Verbraucher anrufen und diesen die Mitgliedschaft in einem Gewinnspieleintragsdienst schmackhaft machen. Davon habe ich auch schon gehört. Doch was passiert da eigentlich genau. Am Telefon Daten abgefragt, die dann vielleicht bei irgendwelchen Gewinnspielen eingetragen werden. Dafür wird eine Gebühr fällig. Davon wissen nur die wenigsten Verbraucher etwas. Erst wenn eine Mahnung, beispielsweise von Proinkasso ins Haus flattert, beschäftigt man sich mit dieser Thematik eingehender. Proinkasso sitzt in Neu-Isenburg und ist auf das Inkassogeschäft spezialisiert. Die Call Center werden wahrscheinlich die Daten der säumigen Zahler an Proinkasso weiterreichen. Hier wird dann die Maschine in Gang gesetzt, bis man dann eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten hat. Ich teilte meinen Freund mit, dass er sich davon nicht einschüchtern lassen solle. Einfach aussitzen. Lass die Jungs schreiben und drohen, am Ende des Tages müssen sie dir einen unterschriebenen Vertrag vorlegen. Da du nichts unterschrieben hast, haben sie Pech gehabt. Lass dich nicht verrückt machen, die Schreiben hören nach ein paar Monaten auf. Bloß nicht zahlen, ist mein Ratschlag. Wenn einer was von Dir will, soll das der Richter entscheiden, ob sein Anliegen rechtens ist oder nicht. Doch davon gehe ich nicht aus. Also aussitzen und abwarten. Sollte dich ein Mahnbescheid erreichen, dann bitte einfach den Widerruf ankreuzen und absenden. Der Gegner ist immer in der Beweispflicht. Er soll dir einen unterzeichneten Vertrag vorlegen.

Soweit ich recherchieren konnte, soll die Proinkasso nach Medienberichten aus dem Verband der Inkassounternehmen ausgeschlossen worden sein. Zahlt nicht, wartet ab. Ohne Unterschrift, keine Zahlung ganz einfach.



Donnerstag, 25. Februar 2010

Kopplung von Gewinnspielen EuGH

Gewinnspiele sind für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um Verbraucher für neue Produkte bzw. Angebote zu begeistern. Bei einem Gewinnspiel werden meist attraktive Preise ausgelobt. So kann man beispielsweise ein iphone oder ein Auto gewinnen. Je nach Preis wachsen die Teilnehmerzahl und das Interesse für das Gewinnspiel überproportional. Fast jedes Gewinnspiel ist mit einer Servicerufnummer versehen, so dass die Teilnehmer mit dem Unternehmen in Kontakt treten können. Wir meinen aber hier keine 0900 Nummern, die teilweise von unseriösen Gewinnspielveranstaltern zur Abzocke missbraucht werden, sondern vielmehr 0180iger Kontaktnummern oder die für Gewinnspiele vorgesehenen 0137 Nummern.

Für Unternehmen, die auf seriöse Gewinnspiele setzen, dürfte die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sehr interessant sein. Hat das deutsche Wettbewerbsrecht die Gewinnspielwerbung bis dato sehr restriktiv geregelt, erlaubt die Entscheidung des EuGH nunmehr die Kopplung von Gewinnspielen. Was meinen die Richter am EuGH mit ihrer Entscheidung? Ein Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich hat seinen Kunden unter dem Slogan „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“ den Einkauf in seinen Filialen schmackhaft gemacht. Wer also Waren in diesem Supermarkt eingekauft hat, der konnte Punkte sammeln. Hatte man zwanzig Punkte zusammen, dann wurde eine kostenlose Teilnahme am Toto-Lotto-Spiel möglich. Das deutsche Wettbewerbsrecht sieht darin eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers und eine Ausnutzung der Spielsucht. Nach § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem Warenerwerb zu verknüpfen verboten. Man spricht hier von einem sogenannten Kopplungsverbot.

Der EuGH hat mit Urteil vom 14.01.2010 (Rs. C 304/08) diese Regelung des Kopplungsverbots für unzulässig erklärt. Weitere Infos zur Vorgehensweise sind aus dem Urteil zu entnehmen.