Donnerstag, 23. November 2006
Steuerfahnder sind auch im Internet unterwegs, denn viele Angebote sind steuerpflichtig. Privatpersonen, die gebrauchte Sachen im Internet verkaufen, brauchen jedoch keine Angst haben. Wird der Handel jedoch gewerbsmäßig, dann besteht eine Steuerpflicht und die Umsätze müssen angezeigt werden. Eine Steuernummer erteilt das zuständige Finanzamt. Diese bekommt man in der Regel sehr schnell, ebenso die dazugehörige Gewerbeanmeldung. Empfohlen wird bei steigenden Umsätzen auch die Konsultation eines Steuerberaters. Werden diese Punkte von Internetverkäufern berücksichtigt, dann droht keine Gefahr seitens der Steuerfahnder.




