Samstag, 20. Juni 2009
Wenn man sich mal auf die Suche nach einer vernünftigen Service Rufnummer begibt, dann wir man sehr schnell feststellen müssen, dass man zwar vieles online bewerkstelligen kann, aber eben nicht alles. Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Vorgaben gemacht, was die Bestellung von Servicerufnummern angeht. Was so einfach auf den ersten Blick aussieht, ist es hinter gar nicht. So muss man beispielsweise bei 0900 Nummern einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Diesen kann man sowohl als Privatperson mit einem festen Wohnsitz oder als Unternehmen stellen. Hier geht’s vor allem darum, dass 0900 er Rufnummern in der Vergangenheit oft für Abzockaktionen missbraucht wurden. Um die Hintermänner schneller feststellen zu können, verlangt die Bundesnetzagentur, dass jeder Besitzer einer 0900 er Nummer zu ermitteln ist. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es jedoch nicht, denn so kann man als Privatperson zwar eine Rufnummer bestellen, diese dann aber einem anderen überlassen, der dann möglicherweise sein Unwesen damit treiben könnte. Sicherlich kann man dann den Besitzer der Servicenummer herausfinden, aber die eigentlichen Drahtzieher bleiben unerkannt. In solchen Fällen fackelt die Bundesnetzagentur nicht lange und lässt die entsprechende Sonderrufnummer sofort abschalten. Da die Abschaltung der Nummer immer mit einem Inkassoverbot einhergeht, kommen die Hintermänner auch nicht mehr an ihr Geld. Insofern hat sich hier einiges in Sachen Verbraucherschutz getan. Allerdings ist die Schaltung von Service Rufnummern online etwas schwieriger geworden oder besser, arbeitsintensiver. So wird von uns für den Antragsteller das entsprechende Formular vorbereitet. Der Antragsteller unterzeichnet dieses und sendet es an die Bundesnetzagentur weiter. Nach ungefähr einer Woche liegt der Antrag dann zur Schaltung bei uns vor.




