Donnerstag, 25. Februar 2010
Gewinnspiele sind für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um Verbraucher für neue Produkte bzw. Angebote zu begeistern. Bei einem Gewinnspiel werden meist attraktive Preise ausgelobt. So kann man beispielsweise ein iphone oder ein Auto gewinnen. Je nach Preis wachsen die Teilnehmerzahl und das Interesse für das Gewinnspiel überproportional. Fast jedes Gewinnspiel ist mit einer Servicerufnummer versehen, so dass die Teilnehmer mit dem Unternehmen in Kontakt treten können. Wir meinen aber hier keine 0900 Nummern, die teilweise von unseriösen Gewinnspielveranstaltern zur Abzocke missbraucht werden, sondern vielmehr 0180iger Kontaktnummern oder die für Gewinnspiele vorgesehenen 0137 Nummern.
Für Unternehmen, die auf seriöse Gewinnspiele setzen, dürfte die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sehr interessant sein. Hat das deutsche Wettbewerbsrecht die Gewinnspielwerbung bis dato sehr restriktiv geregelt, erlaubt die Entscheidung des EuGH nunmehr die Kopplung von Gewinnspielen. Was meinen die Richter am EuGH mit ihrer Entscheidung? Ein Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich hat seinen Kunden unter dem Slogan „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen“ den Einkauf in seinen Filialen schmackhaft gemacht. Wer also Waren in diesem Supermarkt eingekauft hat, der konnte Punkte sammeln. Hatte man zwanzig Punkte zusammen, dann wurde eine kostenlose Teilnahme am Toto-Lotto-Spiel möglich. Das deutsche Wettbewerbsrecht sieht darin eine unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers und eine Ausnutzung der Spielsucht. Nach § 4 Nr. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem Warenerwerb zu verknüpfen verboten. Man spricht hier von einem sogenannten Kopplungsverbot.
Der EuGH hat mit Urteil vom 14.01.2010 (Rs. C 304/08) diese Regelung des Kopplungsverbots für unzulässig erklärt. Weitere Infos zur Vorgehensweise sind aus dem Urteil zu entnehmen.





“Was meinen die Richter am EuGH mit ihrer Entscheidung? Ein Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich hat seinen Kunden unter dem Slogan…” – exzellent!
Kommentar von iph — 6. März 2010 um 00:01 Uhr