Dienstag, 19. Mai 2009
Der Europäische Gerichtshof hat heute entscheiden, dass auf dem milliardenschweren Apothekenmarkt alles so bleibt wie es ist. Ob das für uns Verbraucher eine vorteilhafte Entscheidung war, bleibt abzuwarten. Künftig bleiben Apothekenketten untersagt und die Apotheken an der Ecke dürfen nur von ausgebildeten Pharmazeuten betrieben werden. Wenn diese Entscheidung nicht mal ein herber Rückschlag für uns Verbraucher ist. Die Apotheker dürften auf jeden Fall aufatmen, denn das deutsche Apothekengesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar und muss deshalb nicht geändert werden. Für DocMorris und die anderen Ketten ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. DocMorris versendet hauptsächlich Medikamente über das Internet, was für uns Verbraucher natürlich sehr bequem und vor allem preiswert ist. Gerade so alltägliche Hausmittel wie beispielsweise Hustensaft sind in den Apotheken für viel Geld zu erwerben, da ist die Bezugsquelle Internet doch eine deutlich preiswertere Variante. Und wer noch Fragen hat, der kann diese auch über eine Hotline stellen. An der Hotline bekommt man auch keine anderen Informationen als beim Apotheker an der Ecke. Irgendwie gibt es ohnehin zu viele Apotheken und so muss man sich fragen, wovon die eigentlich alle Leben. Von den Aufschlägen natürlich. Wer sich eine Mundspülung für die Zähne in der Apotheke kauft, der zahlt mal locker 1,50 Euro mehr als in der Drogerie um die Ecke. Insofern ist das Urteil von heute für alle Apotheker ein Freudenfest. Der nächste Urlaub ist gesichert. Und wir Verbraucher sind um die Chance gekommen, auch ein paar Euro beim Kauf von alltäglichen Medikamenten zu sparen. Mal sehen was die EU noch so entscheidet.




