In wenigen Tagen beginnt das Neue Jahr, damit treten viele gesetzliche Neu-Regelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir kurz und knapp versucht zusammenzufassen und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterführende Informationen findet man auf der Internetseite der Bundesregierung.
ERBSCHAFTSSTEUER:
In der Steuerklasse II werden die Steuersätze von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent gesenkt. Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt ebenfalls. Somit werden Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern erleichtert.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN:
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden erhöht. In Ostdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag bei 4.650,00 Euro und in Westdeutschland bei 5.500,00 Euro liegen. Für die Krankenversicherung gilt eine Bemessungsgrenze von 3.750,00 Euro pro Monat.
GRUNDFREIBETRÄGE:
Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 8.004,00 Euro für Alleinstehende und bei Verheirateten auf 16.009,00 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010 erfolgt eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330,00 Euro.
KINDERFREIBETRAG:
Für Kinder wird endlich auch etwas getan. Der jährliche Kinderfreibetrag wird um 984,00 auf 7.008,00 Euro angehoben.
KINDERGELD:
Wird 2010 das Kindergeld erhöht? Ja, pro Kind soll das Kindergeld monatlich um 20,00 Euro erhöht werden. Somit erhalten das erste und zweite Kind je 164,00 Euro, das dritte Kind 170,00 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind sollen künftig 195,00 Euro monatlich gezahlt werden.
KRANKENKASSEN:
Ab 2010 sollen nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig werden, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Bis dato waren nur Krankenkassen unter Aufsicht des Bundes insolvenzfähig. Mit dieser Maßnahme soll die Transparenz erhöht werden. Die könnte man besser dadurch erhöhen, dass man die deutsche Krankenkassenlandschaft extrem kürzt. Über 300 Krankenkassen in Deutschland müssen verwaltet werden, haben eigene Gebäude und eine eigene, hochbezahlte Vorstandsriege, die den Beitragszahlern viel Geld kostet. Eine zentrale Krankenkasse sollte reichen.
KRANKENVERSICHERUNG:
Die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sollen als Sonderausgaben anzusetzen sein. Im Gegenzug erfolgt eine Erhöhung der Höchstbeiträge auf bis zu 2.800,00 Euro.
KRANKENVERSICHERUNG:
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die allgemeine Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer auf 49.950,00 Euro.
PFLEGEVERSICHERUNG:
Ab dem 1. Januar 2010 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die ambulanten Pflegesachleistungen, die vollstationäre Pflege sowie die Pflegeaufwendungen für eine Verhinderungspflege erhöht.
UNFALLVERSICHERUNG:
Arbeitgeber aufgepasst, denn ab dem neuen Jahr müssen diese der Unfallversicherung die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Erfolgt keine Meldung, kann die Meldung als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen werden
KÜNSTLER:
Für Künstler wird der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Alle Künstler dürfen sich freuen.
KURZARBEITERGELD:
Kurzarbeitergeld soll es bis zu 18 Monate geben, wenn die Betriebe in 2010 mit der Kurzarbeit beginnen. Für Betriebe mit Kurzarbeit seit 2009, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Das Kurzarbeitergeld wird mittels des letzten Nettoentgelts berechnet. Arbeitnehmer mit einem Kind erhalten 67 Prozent und die ohne Kinder 60 Prozent Kurzarbeitergeld.
UNTERHALTSZAHLUNGEN:
Die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen können als Sonderausgabe abgesetzt werden, insbesondere dann, wenn er mehr als 13.805,00 Euro zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Partner gezahlt hat.
UNTERNEHMEN:
Der steuerliche Abzug von Schuldzinsen wird auf drei Millionen Euro erhöht. Für Unternehmen werden die Abschreibungsmöglichkeiten erleichtert.
STEUERKLASSE:
Ab 2010 können berufstätige Ehepaare beim Finanzamt einen gemeinsamen Antrag auf die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor stellen.
GENDIAGNOSTIK:
Ab dem 1. Februar 2010 tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz sind mittels diesem Gesetz grundsätzlich verboten.
HOTELS:
Für Hotelübernachtungen sinkt der Mehrwertsteuersatz auf von 19 auf 7 Prozent. Keine Ahnung warum? Wäre es hier nicht besser gewesen, den Mehrwertsteuersatz auf sämtliche Kindersachen, wie Windeln usw. zu senken???