Archiv für den Monat Februar 2007

Dienstag, 6. Februar 2007

Auskunftsdienste

Die Handypreise fallen. Trotzdem gibt es noch Kostenfallen wie z.B. Auskunftsdienste. Vorsicht ist bei einer direkten Weiterverbindung geboten. Am besten Nummer notieren oder per SMS senden lassen und dann erst die gewünschte Nummer wählen. So kann ein Gespräch schon mal bis zu 1,99 € die Minute kosten.



Montag, 5. Februar 2007

Servicerufnummer der NOVITAS

Ab sofort informiert die medizinische Telefonberatung der NOVITAS Vereinigte BKK auch über den Schutz vor dem Norovirus. Dieser Virus kann unangenehme Magen-Darm-Erkrankung hervorgerufen. Plötzlicher Durchfall und Erbrechen sind Symptome hierfür. Die Versicherten der NOVITAS Vereinigte BKK können über die Servicerufnummer 0180 5 547746 Tipps und Tricks erfahren, wie man sich vor dem Virus schützen kann und was man bei einer Infektion unternehmen sollte. Die Servicenummer ist täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr geschaltet.



Samstag, 3. Februar 2007

Nummer 0800 T-Com

Der Urlauberort Scharbeutz wird jetzt von der T-Com mit DSL versorgt. Durch T-DSL erfolgt der Seitenaufbau in sekundenschnelle – kurz, die Scharbeutzer können jetzt optimal surfen. Durch die DSL-Anbindung entfällt die Gefahr, dass Dialer auf dem Rechner installiert werden und teure Servicenummer anwählen. Informationen über die DSL-Verfügbarkeit gibt es in allen T-Punkten oder unter der Nummer 0800 33 09000.



Freitag, 2. Februar 2007

01805 Nummer O2

Ende 2006 hat der Mobilfunkprovider O2 die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummer 0180 teilweise erhöht. So können Kunden für einen Anruf bei einer 01805-Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute zahlen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass die Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.



Donnerstag, 1. Februar 2007

GEZ-Gebühr für Autohändler

Autohändler müssen für die in Vorführwagen eingebauten Rundfunkgeräte GEZ-Gebühren zahlen, dass hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az. 10 LC 73/05) entschieden. Nach Meinung der Richter reicht es aus, dass der Besitzer mit seinem Radio öffentlich-rechtliche Programme empfangen kann. Ohne Belang dabei ist, ob der Autohändler sein Radio im Vorführwagen nutzt um Musik zu hören oder ob er nur das Fahrzeug damit ausstatten will. Unter der Service Nummer 0900 – 186 78 00 0 für 1,99 €/Min. kann man mehr zu diesem Fall erfahren.